Bauen
Unabhängig davon, ob Sie ein kleines Gartenhaus oder ein Eigenheim errichten wollen, sind Vorschriften einzuhalten, Anträge einzureichen und von den Behörden werden Genehmigungen erteilt. Letzteres manchmal aber auch nicht.
Als Bauvorhaben gilt jede Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder Abbruch einer baulichen Anlage. Ihr Ansprechpartner bei der Stadt Kronberg im Taunus ist das Stadtplanungsamt. Genehmigungsbehörde ist die Bauaufsicht bei dem Hochtaunuskreis.
In der ersten Phase der Planung und Vorbereitung des Bauvorhabens müssen Sie klären, ob Sie auf dem Grundstück, das Sie gekauft haben oder noch kaufen möchten, Ihr Bauvorhaben wie gewünscht umsetzen dürfen. Um dies zu beurteilen, sollten Sie unter anderem Einsicht nehmen in den Flächennutzungsplan und den (ggf. vorhandenen) Bebauungsplan.
Informationen über Baulasten und Grunddienstbarkeiten sind ebenfalls hilfreich.
Später, wenn Sie die erforderlichen Genehmigungen erhalten haben, können Sie die Baustelle einrichten. Ob Sie die Einrichtung der Baustelle ankündigen müssen und welche Vorschriften Sie einzuhalten haben, wenn Sie die Straße während der Bauzeit mitnutzen, erfahren Sie bei unserem Ordnungsamt.
Denkmalpflege und Denkmalschutz sind besonders wichtig, wenn Sie ein Gebäude baulich verändern möchten, das unter Denkmalschutz steht. Das kommt in Kronberg nicht selten vor. Wir empfehlen Ihnen, in jedem Fall bereits in der Planungsphase Ihres Bauvorhabens mit uns oder der Denkmalschutzbehörde über Ihre Ideen zu sprechen.
Auch für Umbau, Sanierung, Modernisierung oder den Abbruch eines Gebäudes müssen Sie gegebenenfalls eine Baugenehmigung einholen. Und bereits während des Baus ist es empfehlenswert, Versicherungen abzuschließen.
Das frühzeitige Gespräch mit unserem Stadtplanungsamt trägt zu einem reibungsloseren Ablauf Ihres Bauvorhabens bei und kann Sie auch vor „bösen“ Überraschungen schützen.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Mitarbeiterinnen.
