Sterbefall
Der Tod eines Angehörigen impliziert eine Reihe von Erledigungen, die umgehend nach dem Todereignis gemacht werden müssen.
Aus der Sicht der Stadtverwaltung ist zu unterscheiden zwischen den Massnahmen, die mit Anmeldung und Beurkundung zusammenhängen (zuständige Behörde: Standesamt) und denen, die die Beerdigung betreffen (Friedhofsamt/Umweltamt).
