Gesplittete Abwassergebühr
(Bauamt)
Seit Januar 2005 hat die Stadt Kronberg im Taunus die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Die Einführung einer getrennten Schmutz- und Niederschlagswassergebühr hat den Hintergrund, dass bisher sämtliche Kosten, sowohl für die Beseitigung von Schmutz- als auch Niederschlagswasser, in einer Gebühr auf den Bürger umgelegt wurden. Maßstab für die Veranlagung war der sogenannte Frischwasserbezug, der hinsichtlich des Schmutzwasseranfalls unstrittig als verursachungsgerecht anerkannt ist, denn das bezogene Trinkwasser fließt normalerweise auch wieder in den Kanal. Es besteht in diesem Fall aber keine Relation zwischen Trinkwasserbezug und Regenwasserableitung. Grundlage für die exakte Kalkulation der Niederschlagswassergebühr ist die Ermittlung der versiegelten und an den Kanal angeschlossenen Flächen. Hierzu gibt es einen entsprechenden Erhebungsbogen, der allen Grundstückseigentümern vorliegt.
Sollten Sie für Ihr Grundstück Änderungen oder Fragen haben, wenden Sie sich an einen unserer Mitarbeiter. Ihre Steuernummer ist hierbei für uns nicht notwendig. Benennen Sie uns die entsprechende Liegenschaft und welche Änderungen vorzunehmen sind. Sie erhalten dann einen aktuellen Flächenerfassungsbogen. Für Rückfragen geben Sie bitte auch Ihre Telefonnummer an.
