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ReisepässeIm neuen sogenannten ePass werden in einem elektronischen Chip das Bild und zwei Fingerabdrücke des Passinhabers bzw. der Passinhaberin abgespeichert.
Das im Chip enthaltene Bild und die Fingerabdrücke sind biometrische Merkmale und dienen künftig bei Grenzkontrollen zum Vergleich mit dem Passinhaber bzw. mit der Passinhaberin. Damit wird der Schutz vor Fälschungen und Missbrauch des Passes erhöht. Die Fingerabdrücke werden elektronisch aufgenommen und nach der Aushändigung des Passes im Passregister gelöscht; sie sind dann nur noch im Pass selbst gespeichert.
Weitere Informationen zum neuen ePass gibt es beim Bundesministerium des Innern.
Damit die ePass-Lichtbilder den internationalen Standards entsprechen und später weltweit für biometrische Kontrollen geeignet sind, wird eine neue Art Passfoto benötigt. Die Aufnahmen dürfen nicht mehr wie bisher im Halbprofil, sondern müssen frontal aufgenommen werden. Eine Fotomustertafel haben wir rechts für Sie bereit gestellt.
Die Lieferzeit durch die Bundesdruckerei beträgt ca. 3 Wochen.
Die Gültigkeit beträgt bei Ausstellung bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 6 Jahre, danach 10 Jahre.
Bei Ausstellung von Personen bis 18 Jahren ist das schriftliche Einverständnis beider Elternteile oder die Vorlage des Sorgerechtsbeschlusses erforderlich.
Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro erforderlich. Bitte bringen Sie ein biometrietaugliches Lichtbild und Ihren alten Reisepass, Ihren Personalausweis oder Führerschein als Identitätsnachweis mit.
Eine Übersicht über Visumserfordernisse für deutsche Staatsangehörige befindet sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Weitere wichtige Informationen im Überblick:
Im Reisepass eines Elternteiles können keine Kinder mehr eingetragen werden. Für jede Person, auch für Kleinkinder muss im Bedarfsfall ein eigener Reisepass ausgestellt werden. Hintergrund dafür ist die Anpassung an internationale Entwicklungen, für Reisende jeden Alters eigene Dokumente vorzusehen, um Missbrauch vorzubeugen und Kinder zu schützen.Bei Kindern genügt in den meisten Fällen die Ausstellung eines Kinderreisepasses. Bitte schauen Sie auch bei den Erläuterungen zum Kinderreisepass, ob das Dokument für den individuellen Zweck ausreicht.
Im Reisepass werden keine Künstler- und Ordensnamen mehr eingetragen.
Wie komme ich schneller an einen neuen Reisepass?
Wenn Sie schnell einen neuen Reisepass benötigen, besteht die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen.
Die Beantragung ist im Bürgerbüro wie vorstehend beschrieben möglich.
Die Lieferung erfolgt innerhalb von 4 Werktagen durch die Bundesdruckerei.
Wenn sie einen Expresspass im Bürgerbüro beantragen, informieren Sie bitte unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor der Antragstellung darüber.
Sperren
Ummeldungen (innerhalb des Stadtgebietes)
| Bürgerbüro |
| Berliner Platz 3-5 |
| 61476 Kronberg im Taunus |
| bürgerbüro@kronberg.de |
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| Dienstag | 08:00 – 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 – 20:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 – 18:00 Uhr |
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