Der Neubau ist erforderlich, da bei einer turnusmäßigen Prüfung der Brücke im Dezember 2024 gravierende Mängel an dem Bauwerk festgestellt worden waren. Da durch die alters- und witterungsbedingten Schäden an der Fußgängerbrücke die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet war, wurde die Brücke umgehend gesperrt.
Eine tiefergehende fachliche Analyse der bestehenden Mängel schloss eine Reparatur des bestehenden Übergangs über den Stuhlbergbach aus. Da für den sich daraus ergebenden Neubau keine Finanzmittel im Haushalt 2025 eingestellt waren, wurde die Finanzierung über den Anfang Juli vergangenen Jahres beschlossenen Nachtragshaushalt sichergestellt. Daran anschließend wurden die erforderlichen Leistungen für den Neubau ausgeschrieben und im Oktober 2025 durch den Magistrat vergeben. Die Auftragssumme beträgt rund 59.000 Euro brutto.
Die Stadt weist mit Nachdruck darauf hin, dass das wiederholt festgestellte Beseitigen oder Beschädigen der Absperrungen nicht nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt, sondern auch die anstehenden Arbeiten verzögern kann.

