Elterngeld/Elterngeld Plus

  • Leistungsbeschreibung

    Das Elterngeld ist ein zentrales Element einer Neuausrichtung der familienpolitischen Leistungen der Bundesregierung. Ein abgestimmter Dreiklang aus unterstützender Infrastruktur, einer familienbewussten Arbeitswelt und gezielter finanzieller Förderung, die den unterschiedlichen Lebensphasen und Lebenslagen von Familien folgt, verbessert die Chancen für Familien. In diesem Dreiklang zielt das Elterngeld darauf ab, Menschen in ihrem Wunsch nach einem Leben mit Kindern zu unterstützen und Eltern und Kinder besser und dauerhaft finanziell abzusichern. Elterngeld gibt es in drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Diese Varianten können in unterschiedlicher Art und Weise miteinander kombiniert werden.

    Elterngeld – Basiselterngeld

    Eltern können ab der Geburt eines Kindes bis zu 14 Monate Elterngeld (Basiselterngeld) erhalten. Sie können sich untereinander aufteilen, wer wie lange zu Hause bleiben möchte. Wenn zwei Elternteile die Betreuung und Erziehung des Kindes übernehmen, kann ein Elternteil allein maximal zwölf Monate das Elterngeld (Basiselterngeld) in Anspruch nehmen. Zwei weitere Monate sind dem Partner vorbehalten (Partnermonate).

    Alleinerziehende können, sofern sie eine Minderung ihres Erwerbseinkommens geltend machen können und die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag nach § 24b EStG erfüllen, 14 Monate (Basis-)Elterngeld in Anspruch nehmen.

    Eltern von besonders frühgeborenen Kindern erhalten für Geburten ab dem 01. September 2021 zusätzliche Monate Elterngeld: Ist das Kind mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Termin der Entbindung geboren, besteht ein Anspruch auf einen zusätzlichen Basiselterngeldmonat. Wird das Kind mindestens acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Basiselterngeldmonate, bei 12 Wochen drei und bei 16 Wochen vier zusätzliche Monate.

    ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

    ElterngeldPlus richtet sich vor allem an Eltern, die früher in den Beruf zurückkehren möchten. Es berechnet sich wie das Basiselterngeld, ersetzt den wegfallenden Teil des Einkommens, höchstens jedoch bis zur Hälfte des monatlichen Basiselterngeldes, das ohne Teilzeiteinkommen zustünde und wird für den doppelten Zeitraum gezahlt: ein (Basis-)Elterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate. Damit verlängert sich der Bezugszeitraum über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus. Der Bezug von ElterngeldPlus ist auch ohne gleichzeitige Teilzeittätigkeit möglich.

    Eltern, die sich gemeinsam um ihr Kind kümmern, können zusätzlich 4 sog. Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch nehmen. Hierfür müssen die Voraussetzungen zum Bezug von Elterngeld erfüllt sein und beide Elternteile müssen an 4 aufeinander - folgenden Monaten zeitgleich zwischen 25 – 30 Wochenstunden erwerbstätig sein. Für Geburten ab dem 01.09.2021 wird der Partnerschaftsbonus flexibler. Er kann dann mit 24 - 32 Wochenstunden bezogen werden. Und er kann zwischen 2 und 4 Monaten genommen werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antragsformular (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich)
    • Geburtsurkunde mit dem Verwendungszweck „Zur Beantragung von Elterngeld“
    • Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen
      Falls Sie selbständig sind: letzter Steuer-Bescheid
      Falls Sie nicht selbstständig beschäftigt sind:
      • Kopien der Verdienstbescheinigungen
        (Mütter: 12 Monate vor dem Beginn des vorgeburtlichen Mutterschutzes;
        Väter: 12 Monate vor dem Monat der Geburt)
      • Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihr gesamtes Mutterschaftsgeld
      • Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld (z. B. Kopie der Verdienstbescheinigung aus dieser Zeit)
    • Arbeitgeberbescheinigung über die gewährte Elternzeit
    • Nachweise über Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit, während Sie Elterngeld beziehen

    Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall nötig sein. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Informationen zum Elterngeld  sowie die persönliche Beratung im Rahmen der Antragstellung bei den Elterngeldstellen der Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales sind kostenlos.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Den Antrag auf Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen.

    Den Antrag sollten Sie möglichst innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes stellen. Denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Sie können den Antrag über das (kostenfreie) Online-Antragsformular stellen.

    Die notwendigen Abfragen werden im Online-Portal individuell auf Ihre Angaben abgestimmt. Auch bei der Online-Beantragung entfällt das Unterschriftserfordernis nicht. Eine elektronische Zeichnung ist mittels e-ID möglich. Die für die Antragsbearbeitung benötigten Nachweise können, unabhängig von der Unterschriftsform, im Onlineantrag hochgeladen werden. Alternativ steht Ihnen sowohl eine Druckversion des Onlineantrages als auch ein Druckservice zur Verfügung.

    Das aktuelle Papier-Antragsformular für Hessen erhalten Sie auf der Seite des "Familienatlas", dem Portal für Familien in Hessen. 


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