Wohngeld


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Hochtaunuskreis

Bitte beachten Sie: Als Einwohner der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe wenden Sie sich bitte an die Wohngeldbehörde der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe (NICHT an den Hochtaunuskreis).

Sind Sie jedoch Einwohner der übrigen Städte und Gemeinden im Hochtaunuskreis, können Sie Ihren Antrag auf Wohngeld entweder bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung ODER direkt bei der Wohngeldbehörde des Hochtaunuskreises stellen.

Zuständige Abteilungen