Kinder mit wesentlicher Behinderung, Leistungen für den gleichzeitigen Besuch einer Schule und eines Internates/ einer Wohneinrichtung

  • Leistungsbeschreibung

    Für schulpflichtige Kinder mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf, der am Wohnort oder in angemessener Entfernung zum Wohnort nicht angemessen gedeckt werden kann, gewährleistet der Aufenthalt in einem Internat/einer Wohneinrichtung die Möglichkeit, eine auf die behinderungsbedingten Ressourcen ausgerichtete schulische Ausbildung zu erhalten und einen Abschluss zu erlangen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen.  Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.

  • Rechtsgrundlage

    Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53- 60 SGB XII

  • Was sollte ich noch wissen?

    Soweit eine Beförderung zur Schule zumutbar ist, kommt eine Übernahme der Kosten des Internats/der Wohneinrichtung nicht in Betracht.

  • Bemerkungen

    Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Hilfe zur Schulausbildung".


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