156 Gemeinschaftsunterkunft Grüner Weg

Bebauungsplan Nr. 156                                                Gemeinschaftsunterkunft Grüner Weg



Aufstellungsbeschluss                                                                                                                                    18.02.2021
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
14.02.2022 -
15.03.2022
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
Schreiben vom 
01.02.2022
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB01.02.2023 - 03.03.2023
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Schreiben vom

Planungsziel ist es, den Bau der Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende und Flüchtlinge unabhängig einer zeitlich befristeten Privilegierung von Vorhaben gemäß § 246 Abs. 9 BauGB planungsrechtlich zu sichern. Die Privilegierung des Vorhabens gemäß § 246 Abs. 9 BauGB ist in seiner Nutzungsart auf Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbegehrende beschränkt. Daher soll der Bebauungsplan zudem die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, die Gemeinschaftsunterkunft mittel- bis langfristig auch für allgemeine Wohnzwecke zu nutzen.  

Auslegungsunterlagen

Hinweis: Während der oben genannten Auslegungsfrist hat jedermann die Gelegenheit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren, sowie zur Äußerung von Anregungen und Hinweisen schriftlich an den Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus, per E-Mail an beteiligung@kronberg.de oder zu Protokoll bei Einsichtnahme vor Ort oder telefonisch unter 06173 703 2414.

Ansprechpartner im Fachreferat Stadtplanung

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