In den allermeisten Fällen war es die nicht ordnungsgemäße Befüllung, die den Ausschlag dafür gab, dass die Tonnen nicht geleert wurden. Denn genau auf die müssen Entsorger und Stadtverwaltung mittlerweile sehr genau ach-ten. So will es die zum 1. Mai 2025 vollständig in Kraft getretene Novelle der bundesdeutschen Bioabfall-Verordnung. Darüber hatte die Kronberger Stadtverwaltung die Öffentlichkeit bereits Anfang Mai informiert, verbunden mit dem Hinweis, dass der Bio-Abfall nicht abgefahren wird, wenn darin sogenannte „Störstoffe“ ausgemacht werden.
Denn von denen landen nach wie viel zu viele in der braunen Tonne und machen anschließend Probleme bei der Umwandlung der Bio-Abfälle in Kompost oder Biogas und Energie. Störstoffe – das können Restabfälle, Verpackungen, Kunststoffe, Glas, Zigarettenkippen, Hygieneartikel (Windeln, binden, Wattestäbchen), Hundekot und Katzenstreu sein - aber auch Abfalltüten aus Biokunststoff. Die werden zwar als „kompostierbare“ Plastiktüten beworben, zersetzen sich jedoch nicht schnell genug und stören so den Verwertungsprozess. Deshalb dürfen auch diese Beutel nicht in die braune Tonne.
Dass das auch vielen Kronbergerinnen und Kronbergern nicht bekannt ist, zeigten die stichprobenartigen Überprüfungen der Tonnen-Inhalte bei der jüngsten Abfuhr des Bio-Mülls.
In nicht wenigen Fällen wurden die Tonnen wegen dieser Kunststoff-Beutel nicht geleert und stattdessen mit einem roten Zettel versehen. Darauf weist das städtische Umweltreferat in einer Mitteilung hin. Im nächsten Schritt ist es jetzt an denjenigen, die für die nicht ordnungsgemäß gefüllten Tonnen verantwortlich zeichnen, die Störstoffe auszusortieren. Erst danach haben die gefüllten Behälter Aussicht, bei der nächsten Abfuhr-Runde entleert zu werden. Vorausgesetzt, es findet sich nur das in der braunen Tonne, was da auch rein darf – nämlich sämtliche organischen Küchen- und auch gerne Gartenabfälle. Das können zum Beispiel Obst- und Gemüsereste sein, Tee- und Kaffeefilter, Lebensmittelreste von privaten Haushalten und zum Einwickeln und Verpacken der Bioabfälle noch Zeitungspapier und geeignete Papiertüten.
Wer sich noch einmal vergewissern möchte, was in die Biotonnen gehört und was nicht, wird online fündig auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) un-ter www.bmuv.de/themen/kreislaufwirtschaft/abfallarten-und-abfallstro-eme/bioabfaelle/was-gehoert-in-die-biotonne .