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  • Ratsinformationssystem

  • Beschreibung der Gemeindeorgane

    Die hessische Gemeindeverfassung (Hessische Gemeindeordnung – HGO -) unterscheidet 2 Gemeindeorgane.

    Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt Kronberg im Taunus. Sie wird alle 5 Jahre durch die Kronberger Bürgerinnen und Bürger gewählt und besteht aus 33 Mitgliedern. Üblicherweise wird sie in der Öffentlichkeit auch als das Parlament der Stadt wahrgenommen. Den Vorsitz führt der Stadtverordnetenvorsteher.
    In der aktuellen Wahlzeit (2016 – 2021) setzt sie sich aus 6 Fraktionen zusammen.
    Die Wahlzeit 2016 – 2021 ist die 11. seit der Gebietsreform von 1972. Wir sprechen  daher auch von der XI. Stadtverordnetenversammlung.

    Das andere Gemeindeorgan, der Magistrat, wird zu Beginn jeder Wahlzeit durch die Stadtverordnetenversammlung gewählt.
    Sprecher des Magistrats ist der Bürgermeister. Er wird direkt von den Kronberger Bürgerinnen und Bürgern sowie von den in Kronberg wohnhaften EU-Bürgerinnen und Bürgern gewählt.
    Der Magistrat ist „der Vorstand des Unternehmens Stadt Kronberg im Taunus“. Er ist für die Geschäfte der laufenden Verwaltung verantwortlich. Nur er kann die Stadt gegenüber Dritten vertreten.
    In dieser Wahlzeit besteht der Magistrat aus 11 Mitgliedern. Neben dem Bürgermeister und dem Ersten Stadtrat, beide sind hauptberuflich tätig, besteht er aus 9 ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten.

    Neben Stadtverordnetenversammlung und Magistrat verfügt jeder Kronberger Stadtteil über einen Ortsbeirat. Die Ortsbeiräte sind sog. Hilfsorgane der Stadtverordnetenversammlung.
    Daneben bestehen der Ausländerbeirat und seit dem Jahr 2009 auch der Seniorenbeirat.

    Die aktuellen Themen in der Stadtpolitik sowie die Tagesordnungen und Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung, der Ortsbeiräte und weiterer Gremien sind über  das Ratsinformationssystem online recherchierbar.

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