Stadtverordnetenvorsteher

Stadtverordnetenvorsteher

  • Aufgaben des Stadtverordnetenvorstehers

    In der ersten Sitzung nach jeder Kommunalwahl wählen die 33 Kronberger Stadtverordneten aus ihrer Mitte eine/n Stadtverordnetenvorsteher/in.
    Für die XI. Wahlzeit wurde der Stadtverordnete Andreas Knoche (CDU) zum Stadtverordnetenvorsteher gewählt.

    Der Stadtverordnetenvorsteher leitet die Sitzungen der Stadtverordneten-versammlung (StVV), hat aber eine ganze Reihe von weiteren Aufgaben und Befugnissen. So ist er unter anderem verantwortlich für:

    •  die termingerechte Erstellung der Ladungen für die Sitzungen
    •  die Feststellung der Beschlussfähigkeit der StVV
    •  die Ausübung des Haus- und Ordnungsrechts in den Sitzungen
    •  die Auslegung der Geschäftsordnung oder
    •  die Durchführung von Bürgerversammlungen.

    Hinzu kommen noch eine Reihe repräsentativer Aufgaben für die Stadt.

    Der Stadtverordnetenvorsteher ist bei seiner Amtsführung zur Neutralität verpflichtet, darf also keine Fraktion bevorzugen oder benachteiligen. Wenn er sich selbst an der Debatte in der StVV beteiligen möchte, muss er für diese Zeit die Sitzungsleitung an einen Stellvertreter abgeben.

    Dem parlamentarischen Brauch entsprechend, stellt in der Regel die stärkste Fraktion die Stadtverordnetenvorsteherin/den Stadtverordnetenvorsteher.

Andreas Knoche

Jonas Pippinger, © Jonas Pippinger

Stadtverordnetenvorsteher
Andreas Knoche
Rathaus Kronberg
Katharinenstraße 7
61476 Kronberg im Taunus

stadtverordnetenvorsteher
@kronberg.de

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