Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. 13a BauGB


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus hat in ihrer Sitzung am 13.06.2019 beschlossen, einen Teilbereich des am 11.09.1982 in Kraft getretenen Bebauungsplans Nr. 207 „Friedensstraße“ zu ändern. Des Weiteren hat sie in ihrer Sitzung am 19.11.2020 dem Entwurf des  Bebauungsplans Nr. 207/1 „Friedensstraße“, 1. Änderung zugestimmt und beschlossen auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Planziel des Bebauungsplans ist im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nachverdichtung zu schaffen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans  umfasst in der Gemarkung Oberhöchstadt, Flur 15, die Flurstücke 75/1, 75/2, 75/3, 75/4, 76/1, 76/2, 76/3, 76/4,76/5, 76/7, 77/1, 77/4, 77/5, 77/7 ,77/8, 77/9, 78/1, 78/3, 79/1, 79/4, 79/5 und 263/7 sowie teilweise die Flurstücke 163/3, 170/5, 171/10, 263/1 und 263/6.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen wird. Die Belange des Umweltschutzes werden jedoch in einem Umweltfachbeitrag gewürdigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro nach § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Der Planentwurf einschließlich Begründung und die zugehörigen Anlagen (Umweltfachbeitrag, Artenschutzprüfung, Verkehrsuntersuchung, Schalltechnische Untersuchung, Baugrunduntersuchung) liegen gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von

 

 

Mittwoch, 09.12.2020 bis einschließlich Freitag, 29.01.2021

(außer vom 24.12.2020 bis 31.12.2020)

 

 

in der Stadtverwaltung (Rathaus) Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus, Sitzungssaal der Stadtverordneten während folgenden Dienststunden, montags bis donnerstags von  8:00  bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und darüber hinaus nach Absprache zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Aufgrund der derzeit geltenden Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Einsichtnahme sowie telefonische Auskünfte und Terminvereinbarungen in der Zeit vom 24.12. bis 31.12.2020, aufgrund der Schließung des Rathauses nicht möglich sind.

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung und die zugehörigen Anlagen können auch im Internet unter www.kronberg.de à Planen und Bauen à Bebauungspläne à Bebauungspläne im Verfahren à 207/1 Friedensstraße, 1.Änderung eingesehen werden.

Während der oben genannten Auslegungsfrist hat Jedermann die Gelegenheit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren  sowie zur Äußerung von Anregungen und Hinweisen schriftlich an den Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus, per E-Mail an stadtplanung@kronberg.de oder zu Protokoll bei Einsichtnahme vor Ort oder telefonisch unter 06173 703 2410.

Gemäß § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Wichtige Hinweise zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie:

 

Die jeweils geltenden Sicherheits- und Hygienemaßnahmen der Bundes- und Landesregierung Hessen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus sind einzuhalten.

Für die gesamte Dauer des Aufenthalts im Rathaus gilt eine Maskenpflicht und die Einhaltung des Sicherheitsabstandes von mind. 1,50 m.

Für Einlass ins Rathaus muss geklingelt werden.

Für die Einsichtnahme wird um eine vorherige Terminvereinbarung, innerhalb der o.g. Dienstzeiten, unter der Rufnummer 06173 703 2410 gebeten, damit gewährsleistet werden kann, dass es nicht zu vermeidbaren Überschneidungen im Publikumsverkehr kommt und Wartezeiten vermieden werden.

 

Räumlicher Geltungsbereich Bebauungsplan

 

 

Kronberg im Taunus, 30.11.2020


Robert Siedler

Erster Stadtrat