Erteilung der Entlastung des Magistrats und Auslegung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2013 bis 2018


Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.12.2022 die von der Abteilung Revision des Hochtaunuskreises geprüften Jahresabschlüsse für die Jahre 2013 bis 2018 beschlossen und dem Magistrat gemäß § 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) die Entlastung erteilt.

 

Die Prüfberichte und die Jahresabschlüsse 2013 bis 2018 der Stadt Kronberg im Taunus werden im Zeitraum vom 20.02.2023 bis 03.03.2023 in der Verwaltungsstelle II in der Katharinenstraße 12, rechtes Gebäude, EG, Fachreferat Finanzbuchhaltung während der Öffnungszeiten der Verwaltung gemäß den Bestimmungen des § 114 HGO öffentlich ausgelegt.

Kronberg im Taunus, den 06.02.2023

Christoph König
Bürgermeister