Der Kronberger Jugendrat

Der Kronberger Jugendrat


Die Initiative zur Gründung eines Kronberger Jugendrats stammt von Schülerinnen und Schülern der Kronberger Altkönigschule.

Die Jugendversammlung wird mindestens einmal im Kalenderjahr vom Jugendrat einberufen. Die/der Vorsitzende des Jugendrats leitet diese Versammlung. Die Einladung mit Tagesordnung muss mindestens 10 Tage vorher insbesondere durch die städtische Website und weitere geeignete Informationskanäle öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Jugendversammlung tagt öffentlich. Die Jugendversammlung wählt aus ihrer Mitte den Jugendrat.

Der Jugendrat setzt sich aus 7 bis 9 Delegierten zusammen. Die Festlegung der Anzahl der Delegierten erfolgt in einer Abstimmung der Jugendversammlung vor jeder Wahl. Der Jugendrat wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und zwei Stellvertreter/Stellvertreterinnen. Zur Erledigung seiner Tätigkeiten bildet er die ständigen Ausschüsse „Öffentlichkeitsarbeit" und „Projektplanung/Veranstaltungen". Für weitere Projekte können in den öffentlichen Sitzungen des Jugendrats bei Bedarf Sonderausschüsse gebildet werden, die den Jugendrat unterstützen. In diesen können alle interessierten Jugendlichen mitarbeiten.

Wahlberechtigt in der Jugendversammlung sind Jugendliche ab 12 Jahren, die in Kronberg im Taunus wohnen oder in Kronberg im Taunus zur Schule gehen. Die zu wählenden Mitglieder des Jugendrats müssen mindestens 14 Jahre alt sein und dürfen das 21. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht vollendet haben.

Die Mitglieder müssen ihren ersten Wohnsitz in Kronberg im Taunus haben oder in Kronberg im Taunus zur Schule gehen. Die Mitglieder des Jugendrats werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Jugendliche ab 12 Jahren, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können sich aber in Arbeitsgruppen einbringen, auch im Hinblick auf eine mögliche Kandidatur für den Jugendrat zu einem späteren Zeitpunkt.

Ziel des Kronberger Jugendrats ist u.a. Jugendliche stärker in den politischen Willensbildungs- bzw. Entscheidungsprozess der Stadt Kronberg im Taunus zu integrieren, um ihre Interessen künftig noch besser berücksichtigen zu können. „Der Jugendrat erhält die Möglichkeit, seine Anliegen und Wünsche in den städtischen Gremien vorzubringen und bei jugendspezifischen Vorhaben mitzuwirken sowie eigene Projekte durchzuführen“, betont Kronbergs Bürgermeister Christoph König.

Kontakt Jugendrat:

jugendrat@kronberg.de

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