Ferienpass 2025

Mit dem Ferienpass der Stadt Kronberg im Taunus können Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis einschließlich 17 Jahren mit Wohnsitz in Kronberg in den hessischen Sommerferien (5. Juli bis 17. August 2025) die beteiligten Einrichtungen einmalig und das Waldschwimmbad Kronberg mit einer 5er Karte kostenfrei besuchen.
Der Ferienpass kann bis zum 22.06.2025 über das untenstehende Anmeldeformular online beantragt werden. Danach ist nur noch eine persönliche Anmeldung bei der Ferienpass-Ausgabe möglich.
Für die Ausstellung des Ferienpasses ist ein aktuelles Lichtbild des Kindes einzureichen. Dies kann direkt im Anmeldebogen hochgeladen werden.
Der Kostenbeitrag beträgt 10,00 € je Nutzer. Dieser ist bei der Abholung in bar zu entrichten. Kinder und Jugendliche deren Personensorgeberechtigte Leistungen nach SGB II, SGB IX, AsylbLG oder Wohngeld beziehen, erhalten den Ferienpass nach Vorlage eines aktuellen Bewilligungsbescheides kostenfrei. Auch dieser kann im Anmeldeformular mit hochgeladen werden oder muss bei Abholung vorgezeigt werden.
Die Ausgabe des Ferienpass erfolgt vom 24.06.-28.06.2025 in der Stadtbücherei (Hainstr. 5). Die Verkaufszeiten sind:
Di., Mi., Fr. | 7:30-9:00 Uhr 15:00-18:00 Uhr |
Do. | 7:30-9:00 Uhr 15:00-19:00 Uhr |
Sa. | 10:00-14:00 Uhr |
Folgende Einrichtungen können mit dem Kronberger Ferienpass besucht werden:
Beim Eintritt in die Einrichtungen ist der Ferienpass vorzulegen. Dieser wird dann abgestempelt. Für den Eintritt in das Kronberger Waldschwimmbad bekommen Kinder ab 6 Jahren einen QR-Code auf den Ferienpass geklebt, mit dem man 5 Mal kostenlos das Waldschwimmbad besuchen kann.