Bebauungsplan der Stadt Kronberg im Taunus Nr. 111-2 „Hainstraße - Gartenstraße“

Bebauungsplan der Stadt Kronberg im Taunus Nr. 111-2 „Hainstraße - Gartenstraße“


2. Änderung
Teile der Flur 21, Gemarkung Kronberg

1.      Aufstellungsbeschluss

2.      Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a       BauGB

 

1. Aufstellungsbeschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 01.07.2010 beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 111 „Hainstraße/Gartenstraße“, genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Darmstadt am 02.09.1975 mit dem Aktenzeichen Az.: V/3 -61 d 04/01 in dem Bereich Gemarkung Kronberg, Flur 21, Flurstück 13/16 (Gartenstraße 11), im Verfahren nach 13 a BauGB dahingehend zu ändern, dass das Bestandsgebäude Gartenstraße 11 planungsrechtlich gesichert wird.

Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans



2. Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 02.12.2010 dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 111/2 „Hainstraße/Gartenstraße“, 2. Änderung, Gemarkung Kronberg, Teile der Flur 21 einschließlich dem Entwurf der Begründung zugestimmt und beschlossen, auf der Grundlage dieses Planentwurfs die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB durchzuführen.

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Entwurf der Begründung liegt in der Zeit von

Freitag, den 17.12.2010, bis Montag, den 17.01.2011, einschließlich

im Rathaus der Stadt Kronberg i.Ts., Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg i.Ts., im Flur des ersten Obergeschosses (Fachbereich Stadtentwicklung & Umwelt, Fachreferat Stadtplanung) während der Kernzeiten öffentlich aus.

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Entwurf der Begründung kann zusätzlich im Internet unter www.kronberg.de, Bürger, Rathaus online, Bebauungspläne, H, Hainstraße/Gartenstraße - 2. Änderung, eingesehen werden.

Die Kernzeiten im Rathaus sind montags, dienstags und donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr, mittwochs von 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr und freitags von 7:00 bis 12:30 Uhr.

Außerhalb der Öffnungszeiten muss für Einlass im Rathaus geklingelt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Rathaus am Freitag, den 24.12.2010 und am Freitag, den 31.12.2010 geschlossen hat.

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich beim Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus, eingereicht oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus, Rathaus, Katharinenstraße 7, Zimmer 15, erklärt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

In der o.g. Frist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten (Zimmer 15). Sie kann sich in der o.g. Frist zur Planung äußern.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen liegen nicht vor.

Kronberg im Taunus, den 08.12.2010

Der Magistrat der

Stadt Kronberg im Taunus

Jürgen Odszuck

Erster Stadtrat