Bebauungsplan der Stadt Kronberg im Taunus Nr. 153 „Danziger Weg“, Teile der Flur 16, Gemarkung Kronberg

Bebauungsplan der Stadt Kronberg im Taunus Nr. 153 „Danziger Weg“, Teile der Flur 16, Gemarkung Kronberg

hier:
erneute öffentliche Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13a BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 24.02.2011 über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB und die während der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB eingegangenen Anregungen beraten, was zu Änderungen der Planung führte.

Der geänderte Planentwurf wird erneut nach § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB öffentlich ausgelegt. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Entwurf der Begründung sowie das Gutachten über die Verkehrsimmissionen liegen in der Zeit von


Mittwoch, den 20.04.2011, bis einschließlich Dienstag, den 24.05.2011,

im Rathaus der Stadt Kronberg i.Ts., Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg i.Ts., im Flur des ersten Obergeschosses (Stadtplanungsamt) während der Kernzeiten öffentlich aus.

Die oben genannten Unterlagen können zusätzlich im Internet unter www.kronberg.de, Bürger, Rathaus online, Bebauungspläne, D, Danziger Weg, eingesehen werden.

Die Kernzeiten im Rathaus sind montags, dienstags und donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr, mittwochs von 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr und freitags von 7:00 bis 12:30 Uhr.

Außerhalb der Öffnungszeiten muss für Einlass im Rathaus geklingelt werden.

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich beim Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus, eingereicht oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus, Rathaus, Katharinenstraße 7, Zimmer 15 (Stadtplanungsamt), erklärt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungs­gerichts­ordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

In der o.g. Frist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten (Zimmer 15, Stadtplanungsamt). Sie kann sich in der o.g. Frist zur Planung äußern.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich ist begrenzt

im Nordosten durch den Danziger Weg,

im Südosten durch die Schwalbacher Straße (Flur 13, Flurstück 95/5),

im Südwesten durch die südwestlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Danziger Weg 5 b, 7 a, 9, 11, 11 a, 13, 13 a und Grüner Weg 5 und

im Nordwesten durch den Grünen Weg (Flur 16, Flurstück 184).

Ziel des Bebauungsplans ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Verdichtung des Gebietes mit den bestehenden sehr großen und tiefen Grundstücken zu gewährleisten.

Kronberg im Taunus, den 08.04.2011

Der Magistrat der

Stadt Kronberg im Taunus

Jürgen Odszuck

Erster Stadtrat