Baulandumlegung „Am Henker II“ Gemarkung: Oberhöchstadt Flur: 16 und 17

Baulandumlegung „Am Henker II“ Gemarkung: Oberhöchstadt Flur: 16 und 17

Öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses

Nach §53 Abs.2 Baugesetzbuch werden die Bestandskarte und die nachstehend unter Ziffer 1 und 2 aufgeführten Teile des Bestandsverzeichnisses des Umlegungsgebietes „Am Henker II“ in der Zeit

vom 11.07.2011 bis einschließlich 12.08.2011

in der Geschäftsstelle der Umlegungsstelle der Stadt Kronberg im Taunus,

Rathaus, Katharinenstraße 7, Zimmer 18,

während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Die Beteiligten im Umlegungsverfahren können während dieser Zeit die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis einsehen und gegebenenfalls Berichtigungen beantragen. In den unter Ziffer 3 aufgeführten Teil des Bestandsverzeichnisses ist nach § 53 Abs.4 Baugesetzbuch die Einsicht jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Die Bestandskarte weist die bisherige Lage und Form des Grundstücks des Umlegungsgebietes aus sowie die auf ihnen befindlichen Gebäude und bezeichnet die Eigentümer nach Ordnungsnummern.

In dem Bestandsverzeichnis sind für jedes Grundstück aufgeführt:

1.    die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer;

2.    die grundbuch- und katastermäßige Bezeichnung der Grundstücke unter Angabe von Größe und Nutzungsart sowie die jeweiligen Lagebezeichnungen.

3.    die im Grundbuch in Abteilung II eingetragenen Lasten und Beschränkungen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden nach § 53 Abs.2 Satz 2 Baugesetzbuch hiermit bekannt gemacht.

Kronberg im Taunus, 27.06.2011

Der Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus als Umlegungsstelle

Jürgen Odszuck

Erster Stadtrat