Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte liegen

öffentlich aus

Die nachstehende Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Immobilienwerte wird hiermit für den Bereich der Stadt Kronberg im Taunus bekannt gemacht.

Der Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus

Klaus E. Temmen

Bürgermeister

 

 

Gutachterausschuss

für Immobilienwerte

für den Bereich des Hochtaunuskreises

- Die Vorsitzende -

 


Bekanntmachung

Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Hochtaunuskreises hat in seiner Sitzung am 18. und 19.01.2012 die Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2012 gemäß § 196 (1) Baugesetzbuch für die Stadt

61476 Kronberg im Taunus

beschlossen.

Gemäß § 14 (6) der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 29.06.2010 sind die ermittelten Werte

                            vom    02.07.2012    bis 02.08.2012

in den Diensträumen der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus, Zimmer 16-18, offengelegt.

Außerhalb dieser Zeit kann jedermann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn, Berner Straße 11, 65552 Limburg a. d. Lahn, Tel: 06431 – 9105 843, Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

Auskunft wird schriftlich gegen Gebühr erteilt oder durch persönliche Einsicht in die digitale

Bodenrichtwertkarte kostenlos gewährt.

65552 Limburg, den 21.06.2012

Gutachterausschuss

für Immobilienwerte

für den Bereich des Hochtaunuskreises

gez. Stausberg

(Vorsitzende des Gutachterausschusses)