7. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung

7. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung

Aufgrund der §§ 5, 27, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2015 (GVBl. S. 618), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus in ihrer Sitzung am 14.07.2016 folgende 7. Änderung der Entschädigungssatzung beschlossen:

Artikel 1

 

§ 3 der Entschädigungssatzung der Stadt Kronberg im Taunus in der Fassung der 6. Änderung vom 24.02.2011 wird wie folgt geändert:

 

1.    Die Absätze 3 bis 5 werden zu Absätzen 4 bis 6.

 

2.    Als neuer Absatz 3 wird eingefügt:

      

       „(3) Hat eine Fraktion mehrere Vorsitzende gewählt, so wird die Aufwandsentschädigung nach Absatz 2 unter diesen zu gleichen Teilen aufgeteilt.“

 

Artikel 2

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Kronberg im Taunus, den 18.08.2016

Der Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus

 

Klaus E. Temmen

Bürgermeister