- Parkgebührensatzung -

1. Änderungssatzung zur Satzung über das Erheben von Gebühren an Parkscheinautomaten der Stadt Kronberg im Taunus - Parkgebührensatzung -

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.09.2016 (GVBl. S. 167), der §§ 1 bis 4 und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2015 (GVBl. S. 618), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus in ihrer Sitzung am 14.09.2017 beschlossen:

 

Artikel 1

 

§ 2 Absatz 2 der Satzung erhält folgende Fassung:

„Für die Benutzung der öffentlichen Parkflächen auf den P&R-Plätzen Kronberg Bahnhof und Kronberg-Süd werden durch den Einsatz von Parkscheinautomaten nachfolgende Gebühren erhoben:

 

      1. Bei einer Parkzeit bis zu drei Stunden                    1,50 EUR

      2. Bei einer Parkzeit bis zu sieben Stunden                2,50 EUR

      3. Bei einer Parkzeit bis zu zwölf Stunden                  4,00 EUR

      4. Bei einer Parkzeit bis zu vierundzwanzig Stunden   7,00 EUR

      5. Bei einer Parkzeit bis zu achtundvierzig Stunden   12,00 EUR

      6. Bei einer Parkzeit bis zu zweiundsiebzig Stunden   20,00 EUR

 

Beim Kauf von Einzelparkscheinen beträgt die Höchstparkdauer 72 Std.

Inhaber von gültigen RMV-Zeitkarten und Job-Tickets können gesonderte Parkerleichterungen erhalten. Für diese Parkberechtigungen werden nachfolgende Gebühren erhoben:

1. Wochenparkberechtigung zu einer Gebühr in Höhe von 5,00 EUR

2. Monatsparkberechtigung zu einer Gebühr in Höhe von 15,00 EUR

3. Jahresparkberechtigung zu einer Gebühr in Höhe von 150,00 EUR.“

 

Artikel 2

 

Die 1. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 14.08.2017 in Kraft.

 

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

 

Kronberg im Taunus, den 22.11.2017

 

Der Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus

Klaus E. Temmen

Bürgermeister