Wahlbekanntmachung Seniorenbeiratswahlt

Wahlbekanntmachung Seniorenbeiratswahlt

Die Wahl zum Seniorenbeirat erfolgt ausschließlich als Briefwahl.

Wahlberechtigt sind nach der Wahlordnung des Seniorenbeirats der Stadt Kronberg im Taunus Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag (04.12.2017) das 60. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Kronberg im Taunus haben.

Wählerinnen und Wähler, die wahlberechtigt sind, aber keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, werden gebeten, sich umgehend an die Wahlleitung der Stadt Kronberg im Taunus unter der Telefonnummer 06173-7031232 zu wenden, damit die Wahlberechtigung geprüft und ggf. Briefwahlunterlagen nachträglich ausgestellt werden können.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.

Die Ermittlung des Wahlergebnisses ist öffentlich und erfolgt am 05. Dezember 2017, ab 09.00 Uhr im Feuerwehrhaus Kronberg im Taunus, Heinrich-Winter-Str. 3, 61476 Kronberg im Taunus. Gegebenenfalls wird die Ermittlung des Wahlergebnisses am 06.12.2017 fortgesetzt.

Die Wählerinnen und Wähler erhalten alle für die Vornahme der Briefwahl notwendigen Unterlagen einschließlich des amtlichen Stimmzettels durch die Deutsche Post zugesandt. Die Briefwahlunterlagen sind bis spätestens Montag, 04.12.2017, 18:00 Uhr der Stadt Kronberg zuzuleiten. Danach eingehende Briewahlunterlagen können nicht mehr zur Wahl zugelassen werden. Sie können die Briefwahlunterlagen entweder persönlich im Rathaus abgeben oder aber mit der Post zurücksenden.

Die Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Wer unbefugt wählt, oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch).

  

Kronberg im Taunus, 08.11.2017

 

Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus

Im Auftrag

Volker Humburg

Wahlleiter