Neuvergabe der Jagdnutzung des Eigenbezirks Kronberg Wald

Neuvergabe der Jagdnutzung des Eigenbezirks Kronberg Wald

Zum 01.04.2019 wird die Jagdnutzung des Eigenjagdbezirks Kronberg Wald mit den Angliederungsflächen neu verpachtet. Es handelt sich um ein Hochwildrevier mit Rotwild als Standwild, Schwarzwild, Rehwild und sonstigem Niederwild.

Der Jagdbezirk „Kronberg Wald“ umfasst eine Gesamtfläche von ca. 355 ha und liegt nördlich der B455 am Südosthang des Altkönigs im Taunus mit einer Höhenlage zwischen 350m und 720m über NN. 

Zum Jagdbezirk gehört eine Jagdhütte, die für die Dauer der Verpachtung dem Jagdpächter überlassen wird und von ihm zu unterhalten ist.

Die Verpachtung ist für 12 Jahre vorgesehen. Der Pächter ist zum Wildschadenersatz verpflichtet. Es dürfen 4 unentgeltliche Jagderlaubnisscheine vom Pächter ausgegeben werden. Die Unterverpachtung bedarf der Zustimmung des Verpächters.

Der Pächter muss im Sinne des § 11 Bundesjagdgesetz pachtfähig sein und darf keinen weiteren Jagdbezirk gepachtet haben.

Schriftliche Angebote sind bis zum 15.02.2019 bei der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus, einzureichen.

Die Erteilung des Zuschlags bleibt vorbehalten und ist weder an das Höchstgebot gebunden noch besteht eine Verpflichtung zur Zuschlagserteilung.

Kronberg im Taunus, 14. Dezember 2018

Klaus E. Temmen

Bürgermeister und Jagdvorstand