Erteilung der Entlastung des Magistrats und Auslegung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2009 bis 2012

Erteilung der Entlastung des Magistrats und Auslegung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2009 bis 2012

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.06.2019 die von der Abteilung Revision des Hochtaunuskreises geprüften Jahresabschlüsse für die Jahre 2009 bis 2012 beschlossen und dem Magistrat gemäß § 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) die Entlastung erteilt.

Die Prüfberichte und die Jahresabschlüsse 2009 bis 2012 der Stadt Kronberg im Taunus werden im Zeitraum 29.07.2019 bis 09.08.2019 in der Verwaltungsstelle II in der Katharinenstraße 12, linkes Gebäude, Fachreferat Finanzmanagement während der Öffnungszeiten der Verwaltung gemäß den Bestimmungen des § 114 HGO öffentlich ausgelegt.

Kronberg, den 19.07.2019

Klaus E. Temmen

Bürgermeister