Enteignungsverfahren gemäß § 108 Abs. 1 BauGB


Der Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus hat bei meiner Behörde die Entziehung des Eigentums an dem Grundstück

 

Gemarkung Kronberg, Flur 17, Flurstück 261/12 (= 32m²), herausvermessen aus dem Grundstück Gemarkung Kronberg,

Flur 17, Flurstück 195/1, eingetragen im Grundbuch von Kronberg, Blätter 5613, 6209 und 5614, jeweils ldf.

Nr.1, eingetragene Eigentümer: Roland Mausolf (Blatt 5613) und Stefan Mausolf (Blätter 5614v u. 6209)

zugunsten der Stadt und die Festsetzung der Enteignungsentschädigung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) beantragt. Die Grundstücksfläche liegt im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 142 „Wilhelm-Bonn-Straße“ der Stadt Kronberg im Taunus und soll als öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch genommen werden.

Das Enteignungsverfahren wird hiermit gemäß § 108 Abs. 1 BauGB eingeleitet und Termin zu der mündlichen Verhandlung anberaumt auf

Donnerstag, den 03. November 2022, 11:30 Uhr

In der Stadthalle Kronberg, Raum Fuchstanz

Heinrich-Winter-Straße 1, 61476 Kronberg.

Die Beteiligten werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen. Eine schriftliche Geltendmachung dieser Rechte bei meiner Behörde noch vor der mündlichen Verhandlung unter Angabe des Aktenzeichens – I 13 – 25d 10.2/1-2019 ist zweckmäßig.

Der Enteignungsantrag und die ihm beigefügten Unterlagen können bis einschließlich 02.11.2022 täglich während der üblichen Servicezeiten bei meiner Dienststelle in Darmstadt, Luisenplatz 2, Zimmer 1.19, eingesehen werden.

Über den Enteignungsantrag und andere in den Verfahren zu erledigende Anträge kann auch dann entschieden werden, wenn die Beteiligten zum Verhandlungstermin nicht erscheinen.

Darmstadt, den 30.08.2022

REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT

- I 13 – 25d 10.02/1-2019 -