Europäische Genossenschaft (SCE) anmelden
Leistungsbeschreibung
Über Ihre Notarin oder Ihren Notar können Sie die Eintragung in das Genossenschaftsregister in folgenden Fällen beantragen:
- bei Neugründung einer Europäischen Genossenschaft
- bei Verschmelzung von bereits bestehenden Genossenschaften
- bei Umwandlung einer bestehenden Genossenschaft
Eine eingetragene Europäische Genossenschaft (SCE – „Societas Cooperativa Europaea“) gilt als juristische Person, die selbst Träger von Rechten und Pflichten ist. Hat die SCE ihren Sitz im Ausland, betreibt jedoch Zweigniederlassungen in Deutschland, müssen Sie diese Zweigniederlassung als solche zur Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden und für diese ein Gewerbe anmelden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Die Anmeldung erfolgt bei dem zuständigen Registergericht am Sitz der Europäischen Genossenschaft.