Gastronomie Mehrweg

Förderprogramm Gastronomie Mehrweg

Ab 01.01.2023 sind aufgrund einer bundeseinheitlichen Regelung im Verpackungsgesetz Mehrwegbehälter Pflicht. Die entsprechenden Anbieter von „To-Go-Produkten“ (Caterer, Lieferdienste und Restaurants) sind deshalb ab diesem Stichtag gesetzlich verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für ihre Speisen und Getränke anzubieten, was viele Gastronomen vor zusätzliche Herausforderungen stellt.

In ihrer Sitzung am 13.10.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, die Gastronomie in Kronberg im Taunus bei der Umstellung von Einweg- auf Mehrwegsysteme finanziell mit einem Förderprogramm durch die Stadt Kronberg im Taunus zu unterstützen. Die Stadt Kronberg im Taunus setzt diesen Beschluss gerne um und hat ein entsprechendes Förderprogramm durch die städtische Wirtschaftsförderung geschaffen.

Das Förderprogramm umfasst ein maximales Fördervolumen von EUR 10.000,00. Die zuwendungsfähigen Aufwendungen werden in tatsächlich entstandener Höhe, jedoch maximal bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt EUR 500,00 pro Betrieb, gefördert.

Über Art und Umfang der Förderung sowie dem dazugehörigen Antrags- und Bewilligungsverfahren informiert die Stadt auch auf dieser Seite. Alle Informationen sind hier gelistet. Ebenso ist hier das zu verwendende Antragsformular bereitgestellt.

Stadt Kronberg im Taunus, 15.12.2022

Bei Fragen zum Programm wenden Sie sich gerne an das Fachreferat Stadtmarketing & Wirtschaftsförderung, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@kronberg.de, Telefon (06173) 703 1020.