Finanzanlagenvermittler – Anzeige nach § 21 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung
Leistungsbeschreibung
Neben der Beantragung einer gewerberechtlichen Erlaubnis bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer müssen Sie bei einer gewerbsmäßigen Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler oder Finanzanlagenberater der zuständigen Behörde unverzüglich die jeweils
- mit der Leitung des Betriebs beauftragten Personen,
- mit der Leitung einer Zweigniederlassung beauftragten Personen oder
- die bei einer juristischen Person nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag Vertretungsberechtigten
anzeigen.
- Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
(Formlose) Anzeige mit folgenden Angaben zu der betreffenden Person:
- Vor- und Familienname
- ggf. Geburtsname, sofern dieser vom Familiennamen abweicht
- Staatsangehörigkeit/-en
- Geburtstag und -ort
- aktuelle Anschrift
- Von dem Gewerbetreibenden der Nachweis seiner Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler oder die Bekanntgabe des Aktenzeichens des Erlaubnisbescheids
- Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
-
(Formlose) Anzeige mit folgenden Angaben zu der betreffenden Person:
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Anzeige richtet sich nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen IHK.
Bemerkungen
Die Anzeige soll die zuständige Behörde in die Lage versetzen, die Zuverlässigkeit der mit der Leitung betrauten Personen mit allen sich für den Fortbestand der Erlaubnis ergebenden Konsequenzen zu prüfen.