Mofa-Prüfbescheinigung (TÜV)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie 15 Jahre oder älter sind, dürfen Sie auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren. Dazu müssen Sie eine sogenannte "Mofa-Prüfbescheinigung" besitzen. Diese erhalten Sie, wenn Sie erfolgreich eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolviert haben sowie die erforderliche theoretische Prüfung bestanden haben.
Ausnahme:- Wer vor dem 01.04.1980 das 15. Lebensjahr vollendet hat, benötigt zum Führen eines Mofa weder eine Fahrerlaubnis noch eine Mofa-Prüfbescheinigung.
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Sie benötigen auch keine Mofa-Prüfbescheinigung, wenn Sie Inhaber einer gültigen deutschen Fahrererlaubnis einer beliebigen Klasse sind oder eine gültige ausländische Fahrerlaubnis besitzen, die Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Prüfungsanmeldung muss die Ausbildungsbescheinigung mitgebracht werden.
Was sollte ich noch wissen?
Sie müssen die Mofa-Prüfbescheinigung (oder Ihren Führerschein) beim Führen eines Mofas immer mit sich führen.
Bei Verlust der Mofa-Prüfbescheinigung müssen Sie sich für die Ausstellung einer Ersatz-Prüfbescheinigung an die Prüfstelle wenden, die die Prüfbescheinigung ausgestellt hat.Sollten Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Zustimmung des Erziehungsberechtigten erforderlich. Auf dem Antrag der TÜH ist ein entsprechendes Feld vorhanden.