Kronberg-Pass

Kronberg-PAss


Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kronberg im Taunus haben ab dem 07.07.2025 die Möglichkeit, den Kronberg-Pass zu erhalten. Berechtigt für den Pass sind Personen, die von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder Grundsicherung für Arbeitssuchende -Bürgergeld (SGB II) leben. Bürgerinnen und Bürgern soll auf diese Weise ermöglicht werden, das Vereinsleben und Institutionen im Stadtgebiet vergünstigt oder kostenlos zu nutzen, kennenzulernen und zu erleben.

Der Kronberg-Pass ist immer für ein Kalenderjahr gültig. Er beinhaltet Wertmarken, die bei den teilnehmenden Vereinen und Institutionen eingesetzt werden können.

Den Antrag für den Kronberg-Pass sowie weitere Hinweise zur Nutzung und den teilnehmenden Vereinen und Institutionen finden Sie hier:

Für den Antrag sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Bewilligungsbescheid nach dem SGB II oder SGB XII
  • Aktuelles Passfoto der Antragstellerin / des Antragsstellers
  • Für jedes Familienmitglied muss ein eigener Antrag gestellt werden

Sollten Sie Hilfe bei der Beantragung benötigen oder die Unterlagen abgeben wollen, so können Sie dies an folgenden Orten tun:

  • montags bis freitags von 8-12 Uhr in der Hainstraße 5 im Dachgeschoss,
  • mittwochs von 12-14 Uhr im internationalen Frauentreff (Café Kollektiv in der Adlerstr. 2) oder
  • mittwochs von 14:30-15:30 Uhr im Ernst-Winterberg-Haus (außer am 09.07.2025 wegen der Thäler Kerb).

 

Durch den Kronberg-Pass erhalten Sie Zugang zu weiteren kulturellen Angeboten im Rhein-Main-Gebiet. Sowohl den Antrag auf den „Kulturpass.net“ beim Verein Kultur für ALLE e.V., als auch den Antrag für das Angebot „KulturLeben Hochtaunus“ können Sie ebenfalls im Fachreferat Soziales, Senioren und Integration stellen.

Informationen zu den jeweiligen Anbietern finden Sie unter:


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