Stadt sucht Schöffen für die Bezirke Kronberg und Schönberg

Freie Stellen an den Ortsgerichten


Konkret geht es um zwei derzeit vakante Stellen, die wieder besetzt werden müssen. Zum einen gilt es, einen neuen stellvertretenden Vorsteher respektive eine stellvertretende Vorsteherin (Schöffe/Schöffin) für das Kronberger Ortsgericht (Bezirk I) zu finden. Zum anderen werden Bewerber für die gleiche Position im Ortsgericht Schönberg (Bezirk III) gesucht.

Wer sich für eine der beiden Stellen interessiert, ist gebeten, sich bis zum 15. September 2025 beim Magistrat der Stadt Kronberg, Fachreferat Steuerungsunterstützung, zu melden. Dies kann sowohl telefonisch unter der Rufnummer (06173) 7031113 erfolgen als auch per E-Mail an d.guengoer@kronberg.de. Dabei sind Name, Geburtsdatum und Geburtsort, Anschrift und Beruf anzugeben.

Dringend zu beachten ist, dass potenzielle Interessenten sich nur für eine Schöffenstelle in dem Ortsgerichtsbezirk bewerben können, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind unter anderem Personen, die die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben oder als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin respektive Notar/Notarin zugelassen sind. Weitere Beschränkungen sind dem Paragrafen 8 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes zu entnehmen.

Hier findet sich auch die Vorgabe, dass nur Personen zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden dürfen, „die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind“. Zudem ist es wünschenswert, dass die Interessenten Erfahrungen im Immobiliengeschäft mitbringen und mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sind, da dies zu den wesentlichen Aufgaben des Ortsgerichts zählt. Hinzukommen die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften, die Erteilung von Sterbefallanzeigen und die Sicherung von Nachlassen.

Technisches Verständnis und finanzwirtschaftliche Kenntnisse sind ebenfalls wichtige Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit.

Die ehrenamtlich tätigen Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Justizverwaltung - eingebunden. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes ist das jeweilige Amtsgericht.

Alle Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der zuständigen kommunalen Gremien vom Direktor des jeweiligen Amtsgerichtes ernannt. Die Amtsdauer beträgt 10 Jahre, kann aber auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn die vorgeschlagene Person bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Weitere Informationen zum Aufgabenfeld sind auch online unter www.ortsgericht.de sowie www.kronberg.de abrufbar.