Seit Januar 2015 hat die Biotonne ihren festen Platz im deutschen Abfallkreislauf. Und genauso so lange sollte eigentlich schon klar sein, welche Abfälle dort hinein gehören – nämlich sämtliche organischen Küchen- und auch gerne Gartenabfälle. Das können zum Beispiel Obst- und Gemüsereste sein, Tee- und Kaffeefilter, Lebensmittelreste von privaten Haushalten und zum Einwickeln und Verpacken der Bioabfälle noch Zeitungspapier und geeignete Papiertüten.
Allein, beim Blick in so manche Biotonne zeigt sich, dass darin auch allzu oft Dinge landen, die dort nichts, aber auch gar nichts zu suchen haben. So werden in unschöner Regelmäßigkeit über die Biotonne Restabfälle, Verpackungen, Kunststoffe, Glas, Zigarettenkippen, Hygieneartikel (Windeln, binden, Wattestäbchen), Hundekot, Katzenstreu sowie Sammeltüten aus Kunststoff oder Biokunststoff entsorgt. Diese sogenannten Störstoffe machen seit je her Probleme bei der Umwandlung der Bio-Abfälle in Kompost oder Biogas und Energie.
Um hier für eine sauberere Trennung zu sorgen und die Bundesbürger bei der Abfallentsorgung zu mehr Disziplin anzuhalten, hat der Gesetzgeber zum zehnjährigen Bestehen der Biotonne eine Novelle der Bioabfallverordnung ins Werk gesetzt, die seit 1. Mai 2025 vollständig greift. Die Novelle sieht vor, dass Bioabfallverarbeitende Anlagen nur noch Müllanlieferungen entgegennehmen sollen, bei denen der Anteil an Fremdstoffen höchstens drei Prozent des Gesamtgewichts betragen darf. Besonders streng ist die Grenze für Kunststoffe: Sie dürfen nur noch ein Prozent ausmachen – und das gilt auch für sogenannte „kompostierbare“ Plastiktüten. Diese zersetzen sich nicht schnell genug und stören den Verwertungsprozess.
Das hat auch in Kronberg zur Konsequenz, dass ab sofort von der beauftragten Entsorgungsfirma und dem städtischen Abfallberater noch genauer hingeschaut wird, ob Störstoffe in den zur Leerung bereitgestellten Biotonnen sind. Ist dies der Fall, darauf weist das städtische Umweltreferat in einer Mitteilung hin, bleiben diese Biotonnen ungeleert stehen bis die Störstoffe von den Anschlusspflichtigen aussortiert wurden.
Wer das vermeiden möchte und sich noch einmal vergewissern möchte, was in die Biotonnen gehört und was nicht, wird online fündig auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unter www.bmuv.de/themen/kreislaufwirtschaft/abfallarten-und-abfallstroeme/bioabfaelle/was-gehoert-in-die-biotonne.
Wenn sich alle daran halten und fleißig beteiligen, lässt sich aus den gesammelten Bioabfällen in den Anlagen der Rhein-Main Deponie GmbH (RMD) wunderbarer Kompost sowie Biogas und Energie gewinnen.