Bürgerbüro

Parkausweise für 2026 beantragen


Die dafür zu entrichtende Gebühr beträgt 30 Euro. Die Parkausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2026. Darauf macht die Stadtverwaltung aufmerksam.

Für die Ausstellung des Parkausweises sind verschiedene Unterlagen erforderlich: Neben dem Personalausweis des Antragstellenden wird auch der Fahrzeugschein benötigt. Ist das betreffende Fahrzeug nicht auf die antragstellende Person zugelassen – etwa bei Firmenwagen – muss zusätzlich eine schriftliche Erlaubnis des Fahrzeughalters vorgelegt werden, die die regelmäßige Nutzung bestätigt.

Soll eine andere Person den Antrag im Namen des Berechtigten einreichen, ist eine Vollmacht vorzulegen.

Das Bürgerbüro am Berliner Platz 3–5 ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr, Donnerstag von 13 bis 18 Uhr sowie an jedem ersten und dritten Samstag im Monat von 10 bis 13 Uhr.

Die Stadt empfiehlt, alle notwendigen Dokumente vollständig mitzubringen, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen.