Kronbergerinnen und Kronberger können bereits Briefwahlunterlagen anfordern und im Bürgerbüro auch gleich wählen

Nicht lange warten, Briefwahl starten


Wie bei vergleichbaren Urnengängen können die Wählerinnen und Wähler bei der Kommunalwahl für sich entscheiden, ob sie am 15. März zwischen 8 und 18 Uhr ihre Kreuzchen im Wahllokal machen oder ihre Stimme schon vorab per Briefwahl abgeben möchten.

Wer die Briefwahl bevorzugt, kann auch in Kronberg bereits seit dem 2. Februar 2026 von seinem Wahlrecht Gebrauch machen. Und das auf verschiedenen Wegen.

Wahlberechtigte können den sogenannten „Wahlschein“ und damit ihre Briefwahlunterlagen unter anderem online anfordern. Ein entsprechender Link dazu findet sich online auf der Homepage der Stadtverwaltung unter www.kronberg.de. Um die Zustellung der Briefwahlunterlagen per Post noch zu gewährleisten, endet die Möglichkeit der Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen am Mittwoch, 11. März 2026.

Wählerinnen und Wähler, die lieber den analogen Weg gehen möchten, können die Briefwahlunterlagen auch zu den jeweiligen Öffnungszeiten im Kronberger Bürgerbüro, Berliner Platz 3 bis 5, abholen. Gegen Vorlage des Personalausweises und Prüfung der Wahlberechtigung erhalten die Wahlberechtigten ihre Unterlagen am Empfang. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. 

Wer möchte, kann die Stimmzettel auch gleich vor Ort ausfüllen und abgeben. Eigens dafür wurden zwei Wahlkabinen im Bürgerbüro eingerichtet und eine Urne bereitgestellt. „Es versteht sich von selbst, dass bei uns mit Blick auf die Wahrung des Wahlgeheimnisses dieselben Vorgaben gelten wie im Wahllokal. Unser Team achtet auf deren Einhaltung“, unterstreicht Joachim Würz, der Leiter des Bürgerbüros.

Eine Anforderung der Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich.

Mittlerweile sollten bei den meisten Kronbergerinnen und Kronbergern zudem die offiziellen Wahlbenachrichtigungen per Post eingegangen sein. Wer am eigentlichen Wahltag zur Stimmabgabe ins Wahllokal geht, muss diese Benachrichtigung mitbringen und vorzeigen. Zudem kann man wie bei vorangegangenen Wahlen auch die Briefwahlunterlagen mit Hilfe der Wahlbenachrichtigung anfordern. Das geht zum einen über einen QR-Code und zum anderen über das Ausfüllen der Rückseite der Benachrichtigung und den Postweg.

Sollten sich ein Wahlberechtigter für Letzteres entscheiden, muss er die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung in einem frankierten Umschlag ans Wahlamt schicken – auf eigene Kosten. Die Porto-Frage ist nur eine von mehreren Faktoren, die Angelika Schleiffer vom Wahlamt der Stadt Kronberg dazu veranlassen, den Wählerinnen und Wähler die anderen Wege der Briefwahl-Anforderung zu empfehlen.

Die Extraschleife per Post koste letztlich nicht nur Geld, sondern Zeit und könnte zu Problemen bei der Einhaltung der Abgabefristen führen. Schleiffer: „Da das weder im Sinne der Wahlberechtigten noch im Sinne des Wahlamtes sein kann, kann ich alle, die die Briefwahl nutzen wollen, nur dazu ermuntern, schon jetzt tätig zu werden und die Unterlagen anzufordern oder persönlich abzuholen.“

Vor dem gleichen Hintergrund raten die Verantwortlichen des Kronberger Wahlamts davon ab, die Briefwahlunterlagen formlos per E-Mail beim Wahlamt anzufordern. Obwohl auch dieser Weg den Wahlberechtigten grundsätzlich offen stehe, könne der damit verbundene Zeit- und Verwaltungsaufwand zulasten der Fristwahrung gehen.

Briefwahlunterlagen, die nicht im Bürgerbüro ausgefüllt werden, können ganz klassisch über die Post auf den Weg zum Wahlamt gebracht werden oder in einen eigens dafür vorgesehenen Briefkasten am Eingang zur Kronberger Stadthalle eingeworfen werden. Zudem steht dafür der Briefkasten am Rathaus, Katharinenstraße 7, zur Verfügung.

Wer sich für die Briefwahl entscheidet, sollte auf jeden Fall im Blick haben, dass die ausgefüllten Unterlagen bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr dem Wahlamt vorliegen müssen.

Wer noch auf den sprichwörtlichen „letzten Drücker“ Briefwahlunterlagen benötigt, hat dazu bis Freitag, 13. März 2026, 13 Uhr im Bürgerbüro Gelegenheit. Die Unterlagen müssen dort direkt beantragt und abgeholt werden.