Stadtbücherei weitet Angebot der Bibliothek der Dinge aus

Videospiel, Rennbahn und Co. neu im Regal


Die Idee dahinter ist so einleuchtend wie nachhaltig: Statt sich selbst etwas zuzulegen, was man nur ein- oder zweimal im Jahr braucht und das an den verbleibenden 363 Tagen im Schrank steht, kann man es sich in der Stadtbücherei ausleihen und nach Gebrauch wieder abgeben.

Ein Ansatz, der offensichtlich bei nicht wenigen Kronbergerinnen und Kronbergern ankommt. Dementsprechend wurde die Palette der angebotenen Dinge auf Wunsch der Nutzer zuletzt auch sukzessive erweitert. Gestartet mit 38 Produkten stehen mittlerweile über 70 Dinge zur Ausleihe parat. Vor allem bei den Sachen, die die Augen der Kleinen groß werden lassen, wurde das Angebot erweitert.

Erst seit Ende 2025 im Bestand sind unter anderem eine Carrera-Autorennbahn, ein LEGO City 60368 Arktis-Forschungsschiff, eine Märklin my world-Eisenbahn und vor allem eine Sony PlayStation 5 Slim mit zwei Controllern. Eltern haben so die Möglichkeit, erst einmal zu testen, ob das vom Nachwuchs so heiß ersehnte Spielzeug auch wirklich auf länger anhaltendes Interesse stößt. Dazu kommen ein Xylophon, eine Dartscheibe mit sechs Dartpfeilen, eine GoPro HERO12 Black Actionkamera und ein Indoor-Golfset.

Die Ausweitung des Angebots ist nicht nur Beleg dafür, dass die „Bibliothek der Dinge“ bei der Kundschaft ankommt. Sie unterstreicht auch, dass sich das damit verbundene Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Nutzerinnen und Nutzer bestätigt hat.

Wer das Angebot selbst einmal nutzen möchte, muss als Kunde oder Kundin bei der Stadtbücherei hinterlegt sein und einen Büchereiausweis sein Eigen nennen. Überdies müssen die Nutzer, die etwas ausleihen wollen, mindestens 18 Jahre alt sein und mit ihrer Unterschrift auf einem Formblatt die Nutzungsbedingungen anerkennen und einen Haftungsausschluss unterzeichnen.

Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich die Kunden unter anderem dazu, die Gegenstände ordnungsgemäß, pfleglich und zweckentsprechend zu benutzen, bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Gegenstände identischen Ersatz zu leisten und sie nach maximal drei Wochen, ohne Verlängerung, wieder zurückzugeben.