Kronberger Ferienpass kann von 7. April bis 10. Mai 2026 online beantragt werden

Ein Pass für zehnfachen Sommerferienspaß


Der Pass ist in den hessischen Sommerferien vom 27. Juni bis einschließlich 9. August 2026 gültig und bietet Kindern und Jugendlichen viele abwechslungsreiche Aktivitäten in Kronberg und Umgebung.

Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter ab 3 Jahren mit Wohnsitz in Kronberg im Taunus. Nach Vorlage einer aktuellen Schulbescheinigung können auch Schülerinnen und Schüler über 18 Jahre den Ferienpass beantragen. Der Ferienpass kann vom 7. April bis zum 10. Mai 2026 online über das Ferienportal der Stadt Kronberg im Taunus unter www.unser-ferienprogramm.de/kronberg beantragt werden.

Der Kostenbeitrag für den Ferienpass beläuft sich auf 10 Euro. Die Bezahlung kann per SEPA-Lastschrift oder am Tag der. Kinder und Jugendliche, deren Personensorgeberechtigte Sozialleistungen beziehen, erhalten den Ferienpass - nach Vorlage eines aktuellen Bewilligungsbescheides - kostenfrei.

Mit Vorlage des Ferienpasses können Kinder und Jugendliche in den gesamten hessischen Sommerferien folgende Einrichtungen einmalig kostenfrei besuchen: Lichtspiele Kronberg (freie Filmauswahl), Opel-Zoo, Burg Kronberg, Putters Paradise in Oberursel, Freizeitpark Lochmühle in Wehrheim, Falkenhof Großer Feldberg in Schmitten, Frankfurter Zoo, Senckenberg Museum Frankfurt sowie der Kletterwald Taunus in Friedrichsdorf. Bei Letzterem ist die Einlösung des Ferienpasses nur montags bis freitags und unter Beachtung der Teilnahmebedingungen möglich. Alternativ zum Aufstieg im Kletterwald kann auch einmal der Baumwipfelpfad Bad Camberg zu den regulären Öffnungszeiten besucht werden. Zudem ermöglicht ein QR-Code auf dem Ferienpass den fünfmaligen Eintritt in das Kronberger Waldschwimmbad für Kinder ab 6 Jahren. Für jüngere Kinder ist der Eintritt dort ohnehin frei.

Zur Beantragung des Ferienpasses wird ein aktuelles Passfoto benötigt. Schüler über 18 Jahren müssen zudem eine aktuelle Schulbescheinigung vorlegen. Für den kostenfreien Bezug des Ferienpasses müssen Personensorgeberechtigte, die Sozialleistungen beziehen, einen Nachweis von Leistungen nach SGB II, SGB XII, Wohngeld, Asylbewerberleistungsgesetz einreichen.  

Diese Unterlagen können direkt bei der online-Anmeldung per Mail an

ferien@kronberg.de eingereicht werden.

Die Ausgabe des Ferienpasses folgt in der letzten Mai-Woche. Von Dienstag, 26. Mai bis Samstag 30. Mai 2026 können die beantragten Ferienpässe in der Stadtbücherei, Hainstraße 5, zu folgenden Zeiten abgeholt werden: Dienstag bis Freitag von 7.30 bis 8.30 Uhr sowie dienstags, mittwochs und freitags von 15 bis 18 Uhr, donnerstags von 15 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr.

Des Weiteren ist eine Abholung auch am Samstag, 20. Juni 2026 von 10 bis 14 Uhr in der Stadtbücherei möglich.

Die Ausgabe des Ferienpasses erfolgt nur nach Vorlage eines Ausweisdokumentes, daher ist eine Abholung für andere Personen nur mit einer Abholermächtigung möglich. Informationen über weitere Ferienangeboten sind online unter https://www.unser-ferienprogramm.de/kronberg zu finden.

Bei Fragen können sich Interessiert an das Fachreferat Kinder und Jugend unter Telefon (06173) 7031324 oder -1321 wenden sowie per E-Mail an ferien@kronberg.de.

Familien, die Unterstützung bei der Beantragung des Ferienpasses benötigen, können sich gerne persönlich während der allgemeinen Sprechzeiten im Dachgeschoss der Stadtbücherei, Hainstraße 5, beraten lassen. Die Sprechzeiten sind montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr.