„Für jeden, der es mit der Liebe zur Natur ernst meint, sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass man das ganze Jahr über zu Fuß oder mit dem Rad auf den ausgewiesenen Wegen bleibt. In den kommenden Wochen und Monaten ist dieses Abstandhalten und Rücksichtnehmen jedoch ganz besonders wichtig“, unterstreicht Sebastian Gottschalk, Leiter des Fachreferats „Öffentliche Sicherheit“ im Kronberger Rathaus.
Gleiches gelte für das Anleinen von Hunden. Zwar gebe es, so Gottschalk, in Hessen keine grundsätzliche Regelung, die einen Leinenzwang im Außenbereich während der Brut- und Setzzeit vorsehe. Landesweite gültige Vorgaben wie die, dass man einen Hund, jederzeit unter Kontrolle haben müsse, machten das Anleinen jedoch gerade jetzt mehr als empfehlenswert.
So wie man das auch in den Kronberger Parks und Grünanlagen ohnehin zu tun habe.
Denn in den öffentlichen Anlagen der Burgstadt gilt im Unterschied zu Wald und Flur bereits eine Leinenpflicht, und das noch dazu ganzjährig. Konkret gelte dies für den Victoriapark, den Rathausgarten, den Schulgarten, die Parkanlage „Alter Friedhof“, die städtischen Spiel- und Bolzplätze sowie darüber hinaus für alle sonstigen öffentlichen Parkanlagen. Gottschalk: „Unsere Satzung ist da absolut eindeutig und lässt keinen Interpretationsspielraum: Hunde sind in den aufgeführten Anlagen an der Leine zu führen.“ Wer sich da-ran nicht halte, müsse damit rechnen mit einer Ordnungswidrigkeit belangt zu werden.
Darauf müssten sich im Übrigen auch Gartenbesitzer gefasst machen, die der irrigen Meinung seien, auf dem heimischen Grün mit Heckenschere und Säge nach eigenem Gusto in den Einsatz gehen zu können. Denn hier greifen gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes klare Einschränkungen während der Brut- und Setzzeit. Zwar seien schonende Form- und Pflegeschnitte grundsätzlich auch in dieser Phase möglich. Die nicht genehmigte Beseitigung oder der starke Rückschnitte von Hecken, Gebüsche oder anderen Gehölzen jedoch grundsätzlich untersagt.

