Fahreignungsregister; Eintragung

  • Leistungsbeschreibung

    Am 01.05.2014 wurde aus dem Verkehrszentralregister (VZR) das Fahreignungsregister (FAER) und das bestehende Punktsystem wurde auf das neue Fahreignungs-Bewertungssystem umgestellt.

    Im Fahreignungsregister werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig gewordenen sind, gespeichert, soweit die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist.

    Seit dem 01.05.2014 gelten folgende Regelungen für die Eintragung von Punkten in das Fahreignungsregister:

    • 1 Punkt: Ordnungswidrigkeiten
    • 2 Punkte: grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten
    • 3 Punkte: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis

    Punkte nach der bis zum 30.04.2014 gültigen Regelung wurden wie folgt umgerechnet:

    • 0 Punkte  = 0 Punkte
    • 1-3 Punkte = 1 Punkt
    • 4-5 Punkte = 2 Punkte
    • 6-7 Punkte = 3 Punkte
    • 8-10 Punkte = 4 Punkte
    • 11-13 Punkte = 5 Punkte
    • 14-15 Punkte = 6 Punkte
    • 16-17 Punkte = 7 Punkte
    • 18 und mehr Punkte = 8 Punkte


An wen muss ich mich wenden?

Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Deutschland

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