Akteneinsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik beantragen
Leistungsbeschreibung
Jeder Mensch hat das Recht, jene Unterlagen einzusehen, die das Ministerium für Staatssicherheit über seine Person angelegt hat.
Anträge auf Akteneinsicht können Sie beim Bundesbeauftragen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) in Berlin sowie in allen Außenstellen einreichen.
Teilen Sie auf dem Antragsformular mit, ob Sie die Unterlagen in Berlin oder einer der Außenstellen der Behörde einsehen möchten.
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, Ihnen die Akten auch in Kopie zuzuschicken, wenn Sie dies entsprechend auf dem Antrag vermerken.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular
- Bei Antragsübersendung per Post: Identitätsbestätigung auf dem Antrag, ausgestellt von der zuständigen Landesbehörde (z. B. Landeseinwohneramt oder Meldebehörde)
- Bei persönlicher Antragstellung bei der Behörde: gültiger Personalausweis oder Reisepass
Bearbeitungsdauer
Innerhalb von 12 Wochen: erste Auskunft darüber, ob Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zu Ihnen angelegt wurden.
Bis zur Akteneinsicht selbst muss noch eine längere Wartezeit eingeplant werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Antrag auf Auskunft, Einsicht in Unterlagen sowie Herausgabe von Duplikaten von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik - BStU -)
- Antrag auf Auskunft, Einsicht in Unterlagen sowie Herausgabe von Duplikaten von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
Was sollte ich noch wissen?
Entscheidungen im Rehabilitierungs- und Wiedergutmachungsverfahren werden nicht durch die BStU, sondern ausschließlich von den zuständigen Rehabilitierungs- und Wiedergutmachungsbehörden getroffen.