HINWEISBEKANNTMACHUNG
Gemäß § 5a BekanntmachungsVO sowie § 8 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Kronberg im Taunus wird nachrichtlich darauf hingewiesen, dass auf der Internet-Seite der Stadt Kronberg im Taunus unter https://www.kronberg.de/de/politik-verwaltung/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen Folgendes bekannt gemacht worden ist: Bekanntmachung Abräumung von Reihengräbern auf den Friedhöfen Thalerfeld, Steinbacher Straße und Friedrichstraße.
Die Bekanntmachung ist zudem vom Zeitpunkt dieser Veröffentlichung an für sieben Tage im Rathaus der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, zu den Öffnungszeiten einzusehen.
Kronberg im Taunus, 07.07.2025