Hinweisbekanntmachung Kommunalwahl


Gemäß § 5a BekanntmachungsVO sowie § 8 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Kronberg im Taunus wird nachrichtlich darauf hingewiesen, dass auf der Internetseite der Stadt Kronberg im Taunus unter https://www.kronberg.de/de/politik-verwaltung/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen Folgendes bekannt gemacht worden ist: Bekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung, der Ortsbeiräte und die Ausländerbeiratswahl in der Stadt Kronberg im Taunus am 15. März 2026. Die Bekanntmachung ist zudem vom Zeitpunkt dieser Veröffentlichung an für sieben Tage im Rathaus der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, zu den Öffnungszeiten einzusehen.

 

Kronberg im Taunus, 17.11.2025

 

Michael Richter

Wahlleiter