Hinweisbekanntmachung


Gemäß § 5a BekanntmachungsVO sowie § 8 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Kronberg im Taunus wird nachrichtlich darauf hingewiesen, dass auf der Internetseite der Stadt Kronberg im Taunus unter https://www.kronberg.de/de/politik-verwaltung/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen Folgendes bekannt gemacht worden ist: Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025. Die Bekanntmachung ist zudem vom Zeitpunkt dieser Veröffentlichung an bis zum 21.02.2025 im Bürgerbüro, Berliner Platz 3-5, 61476 Kronberg im Taunus, zu den Öffnungszeiten einzusehen.

Kronberg im Taunus, 28.01.2025

Die Gemeindebehörde der Stadt Kronberg im Taunus

Michael Richter (Wahlleiter)