Jugendratswahl 2026

Jugendratswahl 2026

Hier kannst du dich bewerben:

Bitte sende den ausgefüllten Bewerbungsbogen an jugendrat@kronberg.de oder per Post an: Jugendrat – Katharinenstraße 7 – 61476 Kronberg im Taunus.

Den Bewerbungsbogen können wir nur bearbeiten, wenn er von Dir oder einem Erziehungsberechtigten (wenn Du unter 18 Jahre alt bist) unterschrieben wurde.

Wenn Du ein Foto von Dir als Kandidatin oder Kandidat für den Jugendrat veröffentlicht haben möchtest, schick‘ uns das Bild bitte als jpeg, jpg oder png.-Datei zu. Mit der Einsendung der unterschriebenen Bewerbung gibst Du uns das Einverständnis, das Bild für die Bewerbung der Jugendratswahl nutzen zu dürfen.

Wählen darfst Du, wenn Du zwischen 12 und 21 Jahren alt bist - wählbar bist du zwischen 14 und 21 Jahren. Um wählen zu können oder gewählt zu werden musst Du außerdem deinen Wohnsitz in Kronberg haben.


Jugendratswahl 2026

Die Stadt Kronberg im Taunus weist auf die Jugendratswahl am 29.05.2026 in der Altkönigschule, Le-Lavandou-Straße 4, Kronberg im Taunus, hin. Die Wahl wird als reine Briefwahl durchgeführt. Das bedeutet, die Wahlunterlagen erreichen Dich per Post. Bis zum Tag der eigentlichen Wahl, dem 29.05.2026, muss der von Dir ausgefüllte Wahlzettel wieder bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Alles, was Du dafür wissen musst, steht in den Unterlagen. Die Stimmen werden am Wahltag in der Altkönigsschule ausgezählt. Wenn das Ergebnis feststeht, wird es im Rahmen einer Jugendversammlung an der Altkönigschule verkündet. Eingeladen wirst Du hierzu separat.

Die neue Wahlzeit des Jugendrats beginnt mit dem 01.07.2026 und dauert 2 Jahre. Voraussichtlich im Mai 2028 wird dann der folgende Jugendrat gewählt. Wer sich zur Wahl stellen möchte, findet ab dem 23.03.2026 alle dafür notwendigen Unterlagen auf der Website der Stadt Kronberg im Taunus. Die Eingangsfrist für Bewerbungen bei der Stadtverwaltung ist der 19.04.2026. Die Bewerbungen müssen schriftlich oder elektronisch eingereicht werden, um berücksichtigt werden zu können. 

Wählbar für den Jugendrat ist, wer zum Zeitpunkt der Wahl mindestens 14 Jahre, aber noch nicht 21 Jahre alt ist. Wählen dürfen alle Jugendlichen, die zum Zeitpunkt der Wahl mindestens 12 Jahre, aber noch nicht 21 Jahre, alt sind.