In Schönberg findet die Leerung immer donnerstags statt, in Kronberg und Oberhöchstadt freitags. Die Stadtverwaltung verknüpft die Information über die Änderung des Leerungsturnus‘ mit einem Hinweis darauf, wie Biotonnen befüllt werden dürfen.
Vor allem ist darauf zu achten, dass keinerlei Störstoffe wie beispielsweise Kunststofftüten, sogenannte Biokunststofftüten und andere Fehlwürfe hineinkommen. Zudem ist stets darauf zu achten, dass die Abfallbehälter mit geschlossenem Deckel zur Leerung bereitgestellt werden.
Beides wird immer wieder stichprobenartig kontrolliert und kann bei Nichtbeachtung dazu führen, dass die beauftragte Entsorgungsfirma die Leerung von diesen falsch befüllten oder überfüllten Abfallbehältern verweigert.
Biotonnen sind übrigens seit 2015 deutschlandweit für alle Haushalte Pflicht, die nicht selber in der Lage sind sämtliche Küchen- und Gartenabfälle zu kompostieren. Wer das leisten kann und keine Biotonne nutzen möchte, muss sich das per Antrag genehmigen lassen.

