Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern – Amtierender Rat bleibt geschäftsführend in Funktion – Neuer Anlauf zur Wahl 2027

Wahl zum Jugendrat fällt aus


Grund für die Absage ist das Fehlen einer ausreichenden Zahl an Kandidatinnen und Kandidaten. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist hatten nur zwei Jugendliche ihr Interesse bekundet, im künftigen Jugendrat für die kommenden beiden Jahre mitzuwirken. Die Geschäftsordnung sieht jedoch vor, dass sieben Mitglieder dem Gremium angehören müssen. Ebenfalls über die Geschäftsordnung geregelt ist, dass die Wahl nicht stattfindet, wenn sich „nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl stellen“. Für den Fall ist vorgesehen, dass der aktuelle Jugendrat ein Jahr geschäftsführend im Amt bleibt und im darauffolgenden Jahr ein weiterer Anlauf unternommen wird, einen Jugendrat zu wählen. Sollten sich auch dann nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl stellen, sieht die Satzung vor, dass der geschäftsführende Jugendrat aufgelöst wird und eine Neuwahl zum nächst erreichbaren Wahlzeitbeginn angesetzt wird.

In Vorbereitung auf die diesjährige Kandidatensuche hatte die Stadt über Aushänge, eine Pressemitteilung, die städtische Homepage sowie Hinweise in den Sozialen Medien auf die Wahl aufmerksam gemacht und Bewerberinnen und Bewerber zur Anmeldung aufgerufen. Der amtierende Jugendrat hatte seinerseits avisiert, nach potenziellen Nachfolgerinnen und Nachfolgern Ausschau zu halten und dafür zu werben. Leider blieb die erhoffte Resonanz der Kronberger Jugend aus.