Daran erinnerte Kronbergs Bürgermeister Christoph König unlängst im Rahmen einer Feierstunde im Sitzungssaal des Rathauses. Gemeinsam mit dem Amtsgericht Königstein hatte die Stadt dorthin eingeladen, um mit Oliver Schneider einen langjährigen Repräsentanten dieses juristischen Alleinstellungsmerkmals zu würdigen.
Seit 25 Jahren ist der Oberhöchstädter Mitglied im Ortsgericht seines Heimatortes. Im April 2001 für Wilhelm Stoll zunächst als Schöffe nachgerückt, übernahm Schneider von Februar 2011 an die Aufgabe des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers. Seit Mai 2018 steht Schneider dem Ortsgericht in Oberhöchstadt vor.
In seiner Begrüßung verwies Rathauschef König darauf, dass es ausgerechnet die Preußen gewesen seien, die nach 1866 mit der Einrichtung der ersten Ortsgerichte in ihrer Provinz Hessen-Nassau die Basis für den hessischen Sonderweg geschaffen hätten. Dass dieser Weg bis heute beschritten werde, spreche für sich und vor allem für die wichtige Basisarbeit, die die rund 880 Ortsgerichte des Landes leisten.
Als Hilfsbehörden der Justiz seien diese Einrichtungen in vielen Fragen ortsnahe Anlaufstellen für die Bevölkerung. Ihr Leistungsspektrum reiche von Beglaubigungen über die Schätzung von Grundstückswerten bis hin zur Nachlass-Sicherung und stelle eine schnelle, effiziente wie kostengünstige Ergänzung zur hauptamtlichen Justiz dar.
Die größte Stärke der Ortsgerichte, so Kronbergs Rathauschef, liege sicher in der Nähe zu den Menschen. Ortsgerichte seien dort, wo das Leben stattfinde und Ausdruck einer starken, auf Vertrauen fußenden, kommunalen Kultur. König: „Die ehrenamtlichen Mitglieder der Ortsgerichte kennen die Strukturen vor Ort, die Besonderheiten von Grundstücken, die gewachsenen Zusammenhänge in den Gemeinden. Diese Perspektive ermöglicht Entscheidungen, die nicht nur formal korrekt, sondern auch lebensnah sind.“
Wie wichtig gerade der Aspekt der Ortskenntnis ist – das weiß auch Nicole Demme nur zu gut. In ihrer Funktion als stellvertretende Direktorin des Königsteiner Amtsgerichts übermittelte sie nicht nur die Glückwünsche an die Adresse von Oliver Schneider, sondern hob in diesem Zusammenhang auch noch einmal explizit den hohen Wert der Ortsgerichte hervor. Entsprechend froh sei sie, so Demme, dass Überlegungen, die Zuständigkeit der Ortsgerichte bei Grundstücksschätzungen spürbar einzuschränken, wieder vom Tisch seien. Nachdrücklich erinnerte die Juristin in diesem Zusammenhang daran, dass die Mitwirkung im Ortsgericht kein Ehrenamt wie viele andere darstelle.
Die große Verantwortung, die die Tätigkeit mit sich bringe, drücke sich nicht zuletzt darin aus, dass alle Mitglieder als Ehrenbeamte des Landes Hessen einen Eid zu leisten hätten. Als siegelführende Stelle komme den Vorstehern und deren Stellvertretern darüber hinaus eine ganz besondere, mit einigem Aufwand verbundene Rolle zu.
„Dass Sie sich dieser Aufgabe bereits seit so vielen Jahren widmen – dafür gebührt Ihnen großer Respekt und ein großes, großes Dankeschön“, wandte sich Nicole Demme direkt an Oliver Schneider.
Gerade in Zeiten, in denen es zunehmend schwerer werde, Mitbürgerinnen und Mitbürger für ein Ehrenamt zu begeistern, sei es umso wichtiger, dass es Menschen wie den Oberhöchstädter gäbe. Oliver Schneider sichere mit seinem langjährigen Engagement nicht nur den Fortbestand dieser wichtigen Institution, sondern diene auch als Vorbild für kommende Generationen von Ortsgerichtsschöffen. Und das wird er bis auf Weiteres auch bleiben. Denn ans Aufhören denkt Oliver Schneider, der 2026 zudem auf sein 40-jähriges Engagement in der Kronberger Kommunalpolitik zurückblicken kann, noch lange nicht.
„Natürlich bringt die Tätigkeit im Ortsgericht Arbeit mit sich. Es macht mir aber auch nach wie vor sehr viel Spaß“, konstatierte Schneider. Gerade dass man seine Heimatgemeinde noch einmal aus einer ganz anderen Warte kennen lerne, mache einen besonderen Reiz der Arbeit aus. Ein Reiz, den augenscheinlich auch seine ehrenamtlichen Pendants in den Nachbarorten verspüren.
Mit seinem Niederhöchstädter Amtskollegen und Freund Albert Scherer zum Beispiel, so Schneider, tausche er sich regelmäßig beim samstäglichen Kaffee über die kleinen, großen und mitunter sehr kniffligen Fragen im Dasein eines Ortsgerichtsvorstehers aus. Bestes, weil jüngstes Beispiel dafür: Wie wird bei einem Erbpachtgrundstück ein Wegerecht mit Leitungsrecht im Außenbereich bewertet?
Hinweis:
Jede Gemeinde in Hessen verfügt laut Hessischem Justizministerium über mindestens ein Ortsgericht. Hessenweit gibt es derzeit rund 880 Ortsgerichte. Sie sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen verschiedene Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzwesens, die im Ortsgerichtsgesetz festgelegt sind. Ortsgerichte leisten sowohl Hilfestellungen für Bürgerinnen und Bürger als auch für Behörden und Gerichte. Sie führen ein eigenes Dienstsiegel des Landes Hessen. Für ihre Dienstleistungen erheben sie Gebühren auf gesetzlicher Grundlage, die abhängig von der jeweiligen Leistung sind. Jedes Ortsgericht hat mindestens fünf Mitglieder. Vorsteher wie Schöffen sind Ehrenbeamte. Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen berufen werden, die allgemeines Vertrauen genießen, lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit Schätzungen von Grundstücken erfahren und ortskundig sein. Ihre Amtsdauer beträgt grundsätzlich zehn Jahre. In Kronberg gibt es in jedem Stadtteil ein Ortsgericht.
Aktuell sucht die Stadt für das Schönberger Ortsgericht einen Schöffen respektive eine Schöffin. Wer sich für ein Engagement interessiert, sich bewerben möchte oder noch Fragen hat, wird gebeten, sich an das städtische Fachreferat Steuerungsunterstützung zu wenden. Dies kann sowohl telefonisch unter der Rufnummer (06173) 7031113 erfolgen als auch per E-Mail an d.guengoer@kronberg.de.

