Wohngeld

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

    Achtung:
    Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

    Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

    Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

    Spezielle Hinweise für Stadt Kronberg

    Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Inhaberinnen und Inhaber von Wohneigentum) bewilligt.

    Auch Menschen die in einem Heim wohnen (Heimbewohnerinnen und Heimbewohner), können Wohngeld (Mietzuschuss) beantragen. Dieser Antrag auf Mietzuschuss kann auch direkt vom Heimträger (z.B. Pflegeheim) gestellt werden.

    Der Rechtsanspruch und die Höhe des Wohngeldes hängen ab von:

    • der Anzahl der in einem Haushalt lebenden Personen,
    • der Höhe der Einnahmen aller Haushaltsmitglieder und 
    • der Höhe der Miete (kalt) oder der Höhe der Belastung (Eigentumswohnung).

    Wichtig: 

    Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. 

    Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wird.

    Wenn Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen (Jobcenter/SGB II oder Grundsicherung/SGB XII), erhalten Sie kein Wohngeld. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit der Wohngeldstelle (Hochtaunuskreis) aufzunehmen und sich beraten zu lassen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Stadt Kronberg

    Die wichtigsten Unterlagen für den Antrag auf Mietzuschuss sind:

    • Mietvertrag komplett (außer Hausordnung),
    • Mietänderungsmitteilungen,
    • Nachweis über die Mietzahlungen der letzten 3 Monate (z.B. Kontoauszüge),
    • Einkommensnachweise von allen Haushaltsmitgliedern,
    • Personalausweis oder Aufenthaltstitel,
    • weitere Unterlagen können je nach Sachlage erforderlich sein.

    Die wichtigsten Unterlagen für den Antrag auf Lastenzuschuss sind:

    • Kaufvertrag bzw. Grundbuchauszug des Eigenheims,
    • Nachweis über die Wohnfläche (z.B. Wohnflächenplan oder Wohnraumskizze),
    • Bescheid Grundsteuer B,
    • Darlehensverträge (für Erwerb, Bau oder Modernisierung der Immobilie), 
    • Nachweis von Verwalterkosten,
    • Nachweis über Zuschüsse (z.B. Baukindergeld),
    • Bürgschaftskosten,
    • Erbbauzinsen,
    • Bausparurkunden (bezüglich der Finanzierung der Immobilie),
    • Nachweis aus Erträgen bei Vermietung oder Verpachtung von Wohn- oder Nutzraum,
    • Einkommensnachweise von allen Haushaltsmitgliedern,
    • Personalausweis oder Aufenthaltstitel,
    • weitere Unterlagen können je nach Sachlage erforderlich sein.

    Die wichtigsten Unterlagen für den Antrag auf Mietzuschuss für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sind:

    • Heim- oder Wohnvertrag,
    • Betreuungsvertrag,
    • Betreuerausweis oder Vollmacht,
    • Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes,
    • Nachweis über einen Pflegegrad,
    • Einkommensnachweise,
    • Personalausweis oder Aufenthaltstitel,
    • weitere Unterlagen können je nach Sachlage erforderlich sein.
  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für Stadt Kronberg

    Sie können die Wohngeldanträge beim Hochtaunuskreis (HTK) online oder in Papierform stellen. Alle Antragsformulare und Informationen finden Sie unter: https://www.hochtaunuskreis.de/Themenfelder/Soziales-Integration/Soziale-Leistungen/Wohngeld/

    Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen eines Antrags benötigen, stehen wir Ihnen zu den Öffnungszeiten persönlich oder telefonisch zur Verfügung. 


    Fachreferat Soziales, Senioren & Integration (FR 31)


    Kontaktdaten

    Telefon: 06173 703 1390

    E-Mail: soziales@kronberg.de 

    Adresse: Hainstraße 5, 61476 Kronberg im Taunus


    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
    und nach Vereinbarung