Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Darmstadt

Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Darmstadt; Teilplan Straßenverkehr der 2. Stufe – Erste Öffentlichkeitsbeteiligung

Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr bzw. 8.200 Kfz/Tag aufzustellen.

Die entsprechenden Lärmkarten sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie unter www.hlug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar.

Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Darmstadt ist das Regierungspräsidium Darmstadt.

Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans, Teilplan Hauptverkehrsstraßen, besteht die Gelegenheit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartieren Straßen einzureichen. Hierzu steht ein Online-Formular zur Verfügung, welches über die Internetseite www.laermaktionsplan.hessen.de abrufbar ist.

Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich an das Regierungspräsidium bis Mittwoch, 22. Mai 2013, eingereicht werden:

Regierungspräsidium Darmstadt

Luisenplatz 2

64283 Darmstadt

Telefon: 06151 / 12-0; Fax 06151 / 12-6347;

E-Mail: poststelle@rpda.hessen.de

Diese Bekanntmachung zum Lärmaktionsplan für den Regierungsbezirk Darmstadt wird hiermit für den Bereich der Stadt Kronberg im Taunus veröffentlicht.

Der Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus

Klaus E. Temmen

Bürgermeister