Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 bei Amtsgericht und Landgericht Frankfurt am Main

Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen

für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 bei Amtsgericht und Landgericht Frankfurt am Main

Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.06.2018 sind 19 Personen in die Vorschlagsliste der Stadt Kronberg im Taunus für die Wahl der Schöffen für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 aufgenommen worden.

Gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) wird die Vorschlagsliste in der Zeit vom 18.06.2018 bis einschließlich 25.06.2018 im Rathaus Kronberg, Katharinenstraße 7, Zimmer 9, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass Perso-nen aufgenommen wurden, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden dürfen oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollen.

Kronberg im Taunus, 15.06.2018/tm

Der Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus

Klaus E. Temmen

Bürgermeister